Die Rechtsanwaltskanzlei wurde mit der Absicht gegründet, ihren Mandanten vollständigen Rechtsschutz in einem breiten Spektrum von Rechtsbereichen zu bieten.

Was tun wenn ihr recht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt wurde?

Die Fragen der Arbeitnehmerrechte, bzw. der aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehenden Rechte und Pflichten, sind einige der häufigsten in der Praxis vorkommenden Fragen, da sie eine sehr große Anzahl von Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeldern betreffen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? Sie sind gekündigt worden und denken, dass die Kündigungsentscheidung rechtswidrig war? Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen Arbeitsaufträge erteilt, die den Arbeitsumfang Ihrer Stelle überschreiten?

Was in einer solchen Situation zu tun ist, welche Stellung Sie einnehmen sollen und welche Rechte Sie haben, das sind die Fragen, die in unserer Rechtsanwaltskanzlei beantwortet werden. Ein Rechtsexperte mit praktischer Erfahrung wird Sie, unter Berücksichtigung der Umstände jedes individuellen Falles, über die beste Lösung für Ihre Situation beraten.

Es ist möglich, dass für das einzelne Rechtsverhältnis unterschiedliche Regelungen gelten. Die allgemeine Vorschrift, die die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, ist nämlich das Arbeitsgesetz, und eine individuelle Rechtsgrundlage, die das einzelne Arbeitsverhältnis regelt, ist in der Regel ein Arbeitsvertrag, ein Beschluss der öffentlich-rechtlichen Behörde u. Ä. Je nach einzelnen Berufen oder Arbeitgebern ist es möglich, dass auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis besondere Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge, Arbeitsordnungen u. Ä. Anwendung finden.

Aus diesem Grund bestimmt der Rechtsanwalt für jeden einzelnen Fall, welche Bestimmungen auf das besagte Arbeitsverhältnis anwendbar sind.

Was aber vielen Mandanten nicht bekannt, jedoch für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wichtig ist, ist, dass das Arbeitsgesetz kurze Fristen für den Schutz von Arbeitsnehmerrechten bzw. für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens vorsieht. Gemäß dem Arbeitsgesetz sollte der Arbeitnehmer innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Zustellung der Entscheidung, durch welche sein Recht verletzt wurde, oder ab dem Tag, an dem er von der Verletzung erfuhr, einen Antrag auf Schutz der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber stellen. Wenn der Arbeitgeber dem Antrag des Arbeitnehmers innerhalb einer weiteren Frist von 15 Tagen nicht nachkommt, kann der Arbeitnehmer innerhalb einer weiteren Frist von 15 Tagen eine Klage beim zuständigen Gericht erheben.

Also, eine Voraussetzung für den gerichtlichen Schutz des verletzten Rechtes aus dem Arbeitsverhältnis ist eine vorausgehende rechtzeitige Stellung eines Antrags auf Schutz seiner Rechte beim Arbeitgeber.

Diese Fristen gelten nicht bei Schadensersatzanträgen des Arbeitnehmers oder sonstigen Geldansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, wie z. B. Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts, der Abfindung und dergleichen.

Nach der Zivilprozessordnung müssen Arbeitsstreitigkeiten vor dem Gericht dringend gelöst werden, so dass das erstinstanzliche Verfahren binnen 6 Monaten ab dem Tag der Klageerhebung beendet werden muss.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Recht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt wurde, zögern Sie nicht, sondern suchen Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt auf, um Rat und Rechtshilfe zu erhalten.