Gründung einer Handelsgesellshaft
Handelsgesellschaften sind im kroatischen Rechtssystem durch das Handelsgesellschaftengesetz geregelt und umfassen folgende Personengesellschaften: öffentliche Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Interessenvereinigungen sowie folgende Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
In der Praxis ist die gebräuchlichste Gesellschaftsform gerade eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.). Dementsprechend wählen unsere Mandanten, ob kroatische oder ausländische Staatsbürger, ob natürliche oder juristische Personen, für die Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten am häufigsten diese Gesellschaftsform.
Sie möchten eine d.o.o. (GmbH) gründen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? In diesem Text finden Sie Informationen darüber, was Sie alles brauchen, um eine Handelsgesellschaft erfolgreich zu gründen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet ihren Mandanten die benötigte Rechtshilfe und -beratung in diesem Prozess und erstellt die für die Gründung notwendigen Unterlagen.
Die Gründung einer Handelsgesellschaft ist ein Prozess, bei welchem eine gute Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen äußerst wichtig ist. Zuerst müssen Sie den Namen beziehungsweise die Firma der Gesellschaft auswählen. Dies ist der Name, unter dem die Gesellschaft tätig ist, und dieser muss in kroatischer Sprache oder in einer Amtssprache eines der EU-Mitgliedstaaten sein. Er muss sich auch von anderen Firmen, die zuvor im Handelsregister eingetragen wurden, unterscheiden. Die Verfügbarkeit des Namens kann der Rechtsanwalt im Vorfeld für Sie durch Einsichtnahme in das Handelsregister prüfen. Überlegen Sie daher auch alternative Optionen, falls die erste Namenswahl besetzt ist.
Nach der Wahl des Firmennamens, muss auch die Anschrift des Firmensitzes festgelegt werden. Dafür sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
- Gründungsakt (Gesellschaftsvertrag oder Gründungserklärung, wenn die Gesellschaft nur von einer Person gegründet wird)
- Erklärung über die Annahme der Vertretungsbefugnis
- Beschluss über die Bestellung der Mitglieder der Geschäftsführung
- wenn die Gesellschaft einen Prokuristen hat, dann auch der Beschluss über die Bestellung eines Prokuristen
- Beschluss über die Geschäftsanschrift.
Die angeführten Unterlagen kann für Sie die Rechtsanwaltskanzlei vorbereiten und Sie sollten diese bei einem Notar unterschreiben und beglaubigen (beurkunden) lassen. Zu diesem kann die Kanzlei einen Notartermin ausmachen. Beim Notar müssen die Gründer und andere Personen, deren Unterschriften zu beglaubigen sind, anwesend sein und ihre Personaldokumente (Personalausweis bzw. Reisepass bei Ausländern) vorlegen.
Darüber hinaus ist es notwendig, zum HITRO.HR-Büro oder zur Bank zu gehen und das Stammkapital samt Gerichtsgebühren zu zahlen. Im HITRO.HR-Büro erhalten Sie eine Mitteilung über die Einordnung nach der nationalen Klassifikation.
Das Stammkapital für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 20.000,00 HRK und kann als Geldeinlage oder Geld- und Sach-/Rechtseinlage eingebracht werden.
Der Beschluss über die Eintragung in das Handelsregister wird vom zuständigen Handelsgericht erlassen.
Nach dem Erhalt des Gerichtsbeschlusses wird beim Staatstatistikamt ein Antrag auf Klassifizierung nach Wirtschaftszweigen gemäß der Nationalen Klassifikation der Wirtschaftszweige gestellt, und es werden der Gesellschaft eine Handelsregisternummer und der Code der Wirtschaftstätigkeit zugeordnet.
Ihr ausgewählter Buchhalter stellt weitere notwendige Anträge für die Gesellschaft bei der Steuerverwaltung, der Kroatischen Rentenversicherungsanstalt und der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt.