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Die wichtigsten Änderungen durch das neue Gesetz über die Immobilienvermittlung

Am 7. Juli 2026 ist das neue Gesetz über die Immobilienvermittlung (im Folgenden: „Gesetz“) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und mehr Transparenz sowie Ordnung auf dem Immobilienmarkt zu schaffen.

Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten oder ob Sie beruflich als Immobilienmakler tätig sind – die durch dieses Gesetz eingeführten Änderungen betreffen Sie.

Das neue Gesetz regelt nun wesentlich präziser, wer, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Maklerprovision verlangen darf. Dadurch werden die Rechte aller Marktteilnehmer zusätzlich gestärkt.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem klare Vorschriften zur sogenannten „Doppelprovision“, das Verbot, die Besichtigung einer Immobilie vom Abschluss eines Maklervertrags abhängig zu machen, sowie weitere gesetzliche Regelungen.

Gemäß Artikel 29 des Gesetzes darf ein Makler eine Provision ausschließlich von der Person verlangen, mit der er einen Maklervertrag abgeschlossen hat. Gleichzeitig bestimmt Artikel 23 des Gesetzes ausdrücklich, dass Immobilienmakler potenzielle Käufer nicht dazu verpflichten dürfen, vor einer Immobilienbesichtigung einen Maklervertrag zu unterzeichnen.

Dabei ist zwischen dem Maklervertrag – den ein Interessent, der lediglich eine Immobilie besichtigen möchte, nicht unterzeichnen muss – und einer Besichtigungsbestätigung zu unterscheiden. Die Besichtigungsbestätigung dient lediglich als Nachweis dafür, dass der Makler die Immobilie dem Interessenten gezeigt hat. Sie darf keine Bestimmungen enthalten, durch die sich der Interessent zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet.

Die bisher teilweise geübte Praxis, sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision zu verlangen, obwohl nur eine Vertragspartei den Makler beauftragt hat, ist nun gesetzlich eindeutig geregelt und auf klar definierte Fälle beschränkt.

Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird die Staatliche Inspektion regelmäßige sowie verstärkte Kontrollen durchführen.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass die Maklertätigkeit ausschließlich von Personen ausgeübt werden darf, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Informationen über registrierte Immobilienmakler können Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Register der Kroatischen Wirtschaftskammer einsehen.

Die gesetzlichen Änderungen sorgen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Dennoch können sich in der praktischen Anwendung weiterhin rechtliche Fragen ergeben. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihre Interessen rechtzeitig rechtlich geschützt sind, bevor Sie ein Dokument unterzeichnen.

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